Technikkriterium

Unterscheidungs- bzw. Erkennungsmerkmal zur Prüfung des qualitativen  Ausprägungsgrades einer sportlichen Technik im Handlungsvollzug.
T. beziehen sich auf die wesentlichen, leistungsbestimmenden Aspekte einer sportlichen Technik, und zwar sowohl auf den Ausprägungsgrad von Merkmalen, die die  Handlungsregulation und die Bewegungskoordination widerspiegeln, als auch auf biomechanische Kennwerte und Kennlinien.
Die T. betreffen entweder den Gesamtablauf oder einzelne Bewegungsphasen. T. müssen anschaulich vorstellbar, einfach, wissenschaftlich begründet sein und bewußtseinsfähige Informationen enthalten, die gemessen oder beobachtet werden können. T. sollten sich stufenweise ordnen lassen (Skalenbildung), wobei jeder Stufe ein unterscheidbarer Ausprägungsgrad (Niveau) des T. entspricht. T. dienen im sportlichen Training dazu, den Ausprägungsgrad der sportlichen Technik und der Bewegungsfertigkeiten zu bestimmen, um daraus Bewertungen und Ansatzpunkte für die weitere methodische Gestaltung des Lernprozesses abzuleiten (z.B. Korrekturmaßnahmen). Durch den Einsatz von Film und Videotechnik kann die Einschätzung der sportlichen Technik im Handlungsvollzug mit Hilfe von T. objektiviert und erleichtert werden. [26]

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