1. Methodische Grundform; besteht im Stellen von Aufgaben und Setzen von Impulsen durch den Lehrenden, vor allem zu Beginn des Übens, und zielt eine relativ selbständige Aufnahme und Verarbeitung des Übungsstoffes durch den Lernenden an.
Im Trainingsprozess findet das Aufgeben bei allen Trainingsaufgaben Anwendung (z. B. +-konditionelle oder +-technisch-taktische Ausbildung). Es ist aber besonders in der +-sporttechnischen Ausbildung bedeutsam und bezeichnet die Aufforderung zum Vollzug einer bzw. mehrerer sporttechnischer Handlungen oder Handlungsfolgen entweder nach einer bestimmten Bewegungsvorschrift (technische Kriterien) oder nach weiteren vorgegebenen Anforderungen (z. B. Anzahl von Wiederholungen, Finden eigener Lösungen, bewußtes Beobachten). Aufgeben umfasst die Methoden der Beobachtungsaufgabe, Übungsaufgabe, Bewegungsaufgabe, Leistungsaufgabe, der Studienaufgabe sowie im weiteren Sinne der Auswertungsaufgabe. Von Aufgeben kann erst dann gesprochen werden, wenn die Kriterien der selbständigen Auseinandersetzung des Sportlers mit der Aufgabenstellung erreicht werden. Es sind dies das richtige Zuordnen von Aufgabenstellungen und Lösungsmethoden durch die Sportler, Anwendung des Gelernten und Aufgabenlösung, ohne daß der Trainer ständig regulierend eingreift. Aufgeben erfordert nachfolgend Kontrolle der Aufgabenlösung durch den Sportler und ihre Bewertung durch den Trainer.
2. Einen Ball ins Spiel bringen (Ballaufgabe).
3. Vorzeitiges Beenden eines Wettkampfes, ohne daß eine Disqualifikation ausgesprochen wurde.
Die Entscheidung kann objektiv bedingt sein (z. B. Verletzung). [26]