Es wird unterschieden zwischen Bundesstützpunkten (BSP) und Bundesstützpunkten-Nachwuchs (BSP-N). Der Schwerpunkt bei den Bundesstützpunkten liegt im Spitzenkaderbereich, bei den Bundesstützpunkten-Nachwuchs vorrangig im C-Kaderbereich (Anschlusskader).
BSP und BSP-N sind anerkannte Einrichtungen des Spitzensports (Sportstätten) mit optimalen infrastrukturellen Rahmenbedingungen, an denen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sowie Nachwuchsathletinnen und -athleten ihr tägliches Training nach der Leistungssportkonzeption des Spitzenverbandes absolvieren. Das Stützpunkttraining ist neben dem Vereinstraining und den zentralen Lehrgängen der Bundesportfachverbände eine wichtige Grundlage für den Trainingsaufbau.
Träger von BSP und BSP-N sind die jeweils zuständigen Bundesportfachverbände, in der Regel gemeinsam mit Sportvereinen oder Landessportfachverbänden.
BSP und BSP-N werden auf Antrag des jeweiligen Bundessportfachverbandes unter Beteiligung des Deutschen Olympischen Sportbundes und des zuständigen Landesministeriums nach Entscheidung durch das Bundesministerium des Innern vom Bundesverwaltungsamt anerkannt.
- Quelle: BMI (04.11.2021) Lexikon – B – Bundesstützpunkte Zugriff am 09.02.2023 unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv3=9397888&cms_lv2=9391094#doc9397888