Finalwettkampf

Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik: Einzelwettkampf zur Ermittlung des Siegers im Gerätefinale des Gerätturnens, mit einem Handgerät oder im Gruppenklassement in der 1. und 2. Übung in der Rhythmischen Sportgymnastik.

Zum Gerätefinale (Wettkampf III des Gerätturnens) werden nach dem Technischen Reglement die besten Turnerinnen bzw. Turner an jedem Gerät zugelassen, die anhand des Resultats der Pflicht- und/oder Kürübung im Wettkampf I die ersten acht Plätze belegten. Für die Teilnahme am Gerätefinale werden die höchsten Anforderungen an den Schwierigkeitsgrad der Kürübungen gestellt. In der Rhythmischen Sportgymnastik nehmen die 8 besten Gymnastinnen aus dem Wettkampf I mit jedem Handgerät, maximal2 pro Mannschaft, teil. In der Gruppengymnastik starten für jede Übung ebenfalls die 8 besten Gruppen des allgemeinen Wettkampfes (Gruppenmehrkampf). Das Finalergebnis für jedes Handgerät ermittelt sich im Einzelwettkampf nur aus der im F. erreichten Punktzahl, im Gruppenwettkampf aus der Summe der im allgemeinen Wettkampf und im Finale erhaltenen Punkte. [61]

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