Kombination

1. Technisch-kompositorische Sportarten: Verbindung von mehreren Elementen entsprechend den kombinatorischen Anforderungen der Wertungsbestimmungen in den betreffenden Sportarten.

Gerätturnen: Kombinatorische Anforderungen beziehen sich auf die inhaltliche Gestaltung der gerättypischen Grundforderungen. Spezielle Anforderungen sind an den einzelnen Geräten extra festgelegt. Sie beziehen sich beispielsweise am Reck auf den Nachweis von Elementen im Rücklingsverhalten, Drehungen um die Körperlängenachse, Flugelemente u. a. m. Die Berücksichtigung derartiger Anforderungen bei der Gestaltung von Turnübungen führte dazu, diese auch als Pflicht- oder Kürkombinationen zu bezeichnen.
Rhythmische Sportgymnastik: Kombination wird als die sukzessive Verbindung von Körpertechniken, Gerättechniken sowie Kombinationstechniken bezeichnet. In den Wettkampfbestimmungen mit Handgerät werden die verschiedenen Kombinationstechniken zu Kombinationen, Passagen und Übungsteilen verbunden.

2. Spielsportarten: Räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmtes Handeln zweier oder mehrerer Spieler der das Spielobjekt besitzenden Mannschaft beim Angriffsaufbau und -abschluß.

Die Kombination ist als gruppentaktische Maßnahme Bestandteil der kooperativen Taktik. Es sind taktische Handlungen, die sich etwa im gleichen Ablauf wiederholen, wobei die räumliche Begrenzung nicht genau festlegbar ist und die Lösungswege der jeweiligen Spielsituation variabel angepaßt werden müssen. Sie lassen sich entsprechend der Spezifik des jeweiligen Sportspiels auf wenige Grundkombinationen zurückführen. Beim Angriff müssen die Handlungen der Spieler der taktischen Kombination untergeordnet sein, wobei die Kombination die besonderen Stärken der einzelnen Spieler berücksichtigen sollte. [61; 12]

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