Übungsleiter

Ehren- bzw. nebenamtlicher Leiter des Übungs- und Trainingsbetriebs von  Sportgruppen und -mannschaften im Breiten- und Freizeitsport sowie im Leistungssport auf unterer Ebene und in der Nachwuchsentwicklung.
Während die Tätigkeit des allgemeinen Übungsleiters vor allem auf eine sportartübergreifende Betätigung freizeitsportlich orientierter Gruppen gerichtet ist, leitet der Fachübungsleiter die sportartspezifische Betätigung von Sportlern, Gruppen und Mannschaften im Breitensport sowie im Nachwuchshereich in Training und Wettkampf an. Übungsleiter erwerben in Ausbildungsgängen, die durch die Landessportbünde bzw. Landessportverbände organisiert und gestaltet werden, die Befähigung, den Übungs- und Trainingsbetrieb durchzuführen, und zwar auf der Grundlage trainingsmethodischer und didaktischer, sportmedizinischer und sportpädagogischer sowie sportpsychologischer Erkenntnisse und entsprechend den vielfältigen und differenzierten Bedürfnissen der Praxis des Breiten- und Freizeitsports sowie unter Berücksichtigung besonderer Zielgruppen (Senioren, Behinderte, Rehabilitanden u.a.). Der Erwerb dieser Befähigungen wird in gestuften Lizenzen der Landessportbünde bzw. der jeweiligen Fachverbände nachgewiesen. In entsprechenden Konzeptionen sind die Aufgabenstellungen und erforderlichen Ausbildungsinhalte, Lernzielbeschreibungen und Prüfungsanforderungen auf der Grundlage der allgemeinen Rahmenrichtlinien des DSB festgelegt. Auf der Fachübungsleiter-Lizenz bauen weiterführende Trainerlizenzen auf, die in zusätzlichen, ergänzenden Ausbildungseinheiten erworben werden können. [23]

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