Vormachen

Ausführen einer Bewegungshandlung durch den Lehrenden oder einen Sportler zum Zwecke der Demonstration.

Vormachen ist eine methodische Maßnahme in der sportlichen Ausbildung und gehört als Methode des Demonstrierens (visuelle Information) zur methodischen Grundform Darbieten. Es wird zwischen intentionalem Vormachen  (an die Demonstrationsabsicht gebunden) und funktionalem Vormachen  unterschieden. Von letzterem spricht man, wenn der Lehrende aus kommunikativer Absicht mitübt (z.B. weil ein Partner oder ein Mitspieler fehlt) und nur eine indirekte Demonstrationsabsicht besteht. Intentionales Vormachen kann durch den Sportpädagogen oder geeignete Sportler erfolgen. Das Vormachen durch den Lehrenden vermittelt dem Lernenden visuelle Informationen zum Schaffen und Präzisieren von Bewegungsvorstellungen und kann Motive herausbilden helfen, die gezeigte Bewegungshandlung erlernen zu wollen. Durch die Verbindung mit verbalen Informationen über den Bewegungsablauf kann die Wirkung verstärkt werden. Gutes Vormachen durch den Lehrenden ist Ausdruck seines sportlichen Könnens und trägt zu seiner Anerkennung bei den Sportlern bei. Das Vormachen durch einen Sportler vermittelt den übrigen Lernenden ebenfalls visuelle Informationen zum Schaffen und Präzisieren von Bewegungsvorstellungen. Es setzt Motive, dem Sportler, der die Handlung bereits in Demonstrationsreife vorzeigen kann, beim Lernen nachzueifern. Dem Sportpädagogen eröffnet das Vormachen durch den Sportler die Möglichkeit, gleichlaufend mit der Bewegungshandlung verbale Informationen, Hinweise und Impulse zu geben. Werden Sportler zum Vormachen noch fehlerhafter Bewegungsabläufe herangezogen, muß durch die pädagogische Situation gesichert werden, daß eine solche methodisch relevante Vorgehensweise (Gegenüberstellung von falsch und richtig) nicht zur Entmutigung bei den betreffenden Sportlern führt. [26]

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