Bewegungsentwurf

1. Im Falle des Abrufs aus dem motorischen Gedächtnis identisch mit dem Bewegungsprogramm.

2. Dem Bewegungsprogramm „vorgeschalteter“ erster Entwurf einer Bewegungshandlung auf der Grundlage der Bewertung aufgenommener Informationen und der Entscheidung bezüglich der beabsichtigten Handlung sowie einer zweckentsprechenden Vorausnahme der Handlungsziele, -bedingungen und -ergebnisse (PöHLMANN, 1986).

3. Dem Handlungsplan und der Handlungsstrategie untergeordneter und der sensornotorischen Regulationsebene zugeordnetes Unterprogramm in der Handlungsregulation (HACKER, 1978). [19; 50]

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