Einzelmehrkampf

Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik: Wettkampfform zur Ermittlung des Siegers in der Kombination mehrerer Disziplinen.

Nach dem internationalen Wettkampfreglement im Gerätturnen werden zum Einzelmehrkampf-Finale – WK II – gemäß dem Technischen Reglement die 36 besten Turner des Wettkampfes I (Pflicht-la und erster Kürwettkampf Ib) bzw. ein Drittel der Gesamtteilnehmerzahl am Wettkampf Ia und Ib (höchstens drei Teilnehmer aus einem Land) zugelassen. Sie ermitteln den Sieger im Einzelmehrkampf. Bei der Teilnahme am WK II werden erhöhte Anforderungen an den Schwierigkeitsgrad der Kürübungen gestellt: Turnerinnen 1 A-Teil 2-B-Teile 2 C-Teile 1 D-Teil Turner 3 A-Teile 2 B-Teile 3 C- Teile I D-Teil In der Rhythmischen Sportgymnastik nehmen am E. (WK II) die 26 besten Gymnastinnen des Wettkampfes I, mit maximal 2 Gymnastinnen aus einem Land, teil. Die Schwierigkeitsanforderungen sind für alle Wettkampfteile (1, II, III) gleich. [61]

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