Norm

1. Allgemein: Verbindlicher Richtwert.

Der Begriff hat mehrere Bedeutungen: technisch – Vorschrift; methodisch – Verfahrensregel; system-theoretisch – Sollwert; philosophisch und soziologisch – Verhaltensbestimmung; juristisch- staatlich sanktionierte soziale Verhaltensregel; ökonomisch- Standard; ethisch- sittliche (auf der Sitte beruhende) Verhaltensweise.

2. Sport: Mindestleistung als Qualifizierungsnachweisfür bestimmte Wettkämpfe, für die Rekordanerkennung oder als Eignungsnachweis.

Als notwendiges Mittel sozialen Zusammenlebens sind Normen Festsetzungen mit Aufforderungscharakter von unterschiedlicher Intensität und Schärfe zur Verwirklichung einer bestimmten sozialen Ordnung, wobei der Verbindlichkeitsgrad durch Formen des sozialen und/oder rechtlichen Zwanges gesichert ist. Normen werden durch Erziehung und Erfahrung in der Tätigkeit verinnerlicht und wirken als Triebkraft individuellen Handeins (Gerichtetheit der Persönlichkeit). [62]

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