Stiftung Deutsche Sporthilfe

Gemeinsam vom Deutschen Sportbund (DSB) und der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) 1967 gegründetes Sozialwerk des deutschen Sports.

Die Stiftung Deutsche Sporthilfe hat einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Chancengleichheit der deutschen Sportler im weltweiten Hochleistungssport geleistet. In der Schweiz wurde bereits drei Jahre später eine ähnliche Stiftung ins Leben gerufen. Die Stiftung Deutsche Sporthilfe verfolgt gemeinnützige Zwecke und unterstützt die Spitzenathleten im Rahmen der Bestimmungen des IOC bei deren Repräsentation, Training, Ausbildung usw. ideell und materiell durch gezielte Maßnahmen (Zahlung von Lohnausfall, Stipendien, Ernährungsbeihilfen, sportärztliche Betreuung, Versicherungsschutz sowie soziale Förderung nach Abschluss der aktiven Laufbahn). Die Organe der Stiftung Deutsche Sporthilfe sind: das Kuratorium (Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens), der Vorstand (dessen 9 Mitglieder das Kuratorium bzw. dessen 6 weitere der Sport benennt) und der Gutachterausschuß (6 Vertreter des Sports beschließen über die Anträge auf Fördermaßnahmen). Um die Belange des Spitzensports zu unterstützen, wirbt die Stiftung Deutsche Sporthilfe bei Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, um u. a. durch Spenden und Bereitstellung von Arbeitsplätzen diesen Prozess befördern zu können. Hervorragende Leistungen von Spitzenathleten erfahren durch sogenannte Optimalförderung eine weitere Ergänzung. Der Stiftung Deutsche Sporthilfe fließen weitere finanzielle Mittel zu, u. a. von der Deutschen Bundespost (Olympia-Briefmarken und weitere Sondermarken) sowie der Fernsehlotterie „Glücksspirale“. Eine gewisse Bezuschussung durch die Bundesregierung trägt Übergangscharakter. Bis 1990 erfasste die Stiftung etwa 18 000 Sportlerinnen und Sportler, die insgesamt mit etwa 250 Mill. DM unterstützt wurden. [35]

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