1. Körperübung, die der Wettkampfhandlung entspricht und nach den gültigen Wettkampfbestimmungen einer Sportart bzw. sportlichen Disziplin ausgeführt wird.
Die Wettkampfübung hat eine Doppelfunktion: Im sportlichen Leistungsvergleich ist die Wettkampfübung einer Sportart bzw. sportlichen Disziplin das Mittel (die Körperübung), mit dem der sportliche Wettkampf realisiert und das Wettkampfziel erreicht wird (Wettkampf). Im sportlichen Training tragen Wettkampfübungen als Trainingsinhalt wirkungsvoll zur Ausbildung der Leistungsvoraussetzungen, insbesondere zur komplexen Vervollkommnung der sportart- bzw. disziplinspezifischen Leistung bei.
Hauptanliegen ist hierbei die direkte Vorbereitung der Sportler auf die Wettkampfanforderungen, auf wettkampfmäßige Bewegungsausführung und auf ein wettkampfgerechtes Verhalten. Hierzu wird die Wettkampfübung auch in Form verschiedener Wettkämpfe (z. B. Überprüfungswettkämpfe, freie Trainingskämpfe in den Zweikampfsportarten, Trainingsspiele in den Spielsportarten u.a.) angewandt. Diese Form des Trainings wird als wettkampfspezifisches Training bezeichnet und hat insbesondere am Ende der Vorbereitungsperiode und in der Wettkampfperiode in Verbindung mit sportlichen Wettkämpfen einen bedeutenden Einfluß auf das Tempo der Leistungsentwicklung.
Die für den systematischen Leistungsaufbau erforderliche akzentuierte Ausbildung und Ausprägung der leistungsbestimmenden Fähigkeiten und Fertigkeiten ist durch Wettkampfübungen allein nicht möglich; dazu ist auch der Einsatz von allgemeinen Übungen und von Spezialübungen erforderlich.
2. Technisch-kompositorische Sportarten: Individuelle auf die Erfüllung der Wettkampfanforderungen an die Leistungs- oder Altersklasse in den Pflicht- oder Kürwettkämpfen gerichtete und im Wettkampf demonstrierte Übung (3.) eines Sportlers.
Die Gesamtheit der Wettkampfübungen an den einzelnen Geräten oder in den einzelnen Disziplinen ist das Wettkampfprogramm eines Sportlers. [9; 61]