Gesetze pädagogische

Objektive, notwendige, allgemeine, wesentliche Zusammenhänge zwischen erzieherisch bedeutsamen Dingen, Sachverhalten, Prozessen.

Sie stehen miteinander sowie mit anderen in der Gesellschaft wirkenden Gesetzen in enger Wechselbeziehung, so daß in pädagogischen Prozessen qualitativ unterschiedliche Gesetzmäßigkeiten wirken und pädagogisches Handeln in seiner Aufeinanderbezogenheit von Erzieher und zu Erziehenden als auch im Hinblick auf die anzustrebenden Ergebnisse der Erziehung in der Tendenz bestimmen. Aufgrund der Komplexität aufeinander bezogener Bedingungen in pädagogischen Prozessen haben Gesetzesaussagen lediglich Tendenz- oder Wahrscheinlichkeitscharakter. Pädagogische Gesetze wirken stets unter bestimmten historischen und konkreten Bedingungen über die bewußte Tätigkeit von Menschen. Sie erfassen den Prozeß von Bildung und Erziehung der Persönlichkeit in seiner Gesamtheit, wie er sich in allen Entwicklungsstufen der Persönlichkeit, in allen Institutionen vollzieht. Pädagogische Gesetze beziehen sich z. B. auf

– den allgemeinen Zusammenhang zwischen Zielen, Inhalten, Methoden der Erziehung und dem Niveau der Anforderungen im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß mit all seinen Entwicklungsbereichen (Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Bildung, Kunst, Sport u.a.)

– den Zusammenhang von Bildung und Erziehung, Analyse und Planung, Lehren und Lernen, Individuum und Gruppe u.a. [65]

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