Konditionelle Fähigkeit; Form der Kraftausdauer, die primär durch den Ausprägungsgrad der Kraftkomponente bestimmt wird.
Die absolute Kraftausdauer wird nach der Größe des bei maximaler Ausbelastung im Wettkampf oder bei adäquaten Leistungskontrollen erreichten mittleren Kraftimpulses bewertet und nicht nach den ermüdungsbedingten Kraftverlusten, die zur Kennzeichnung der Ausdauerkomponente dienen. Sie bestimmt in Einheit mit der Bewegungsgüte die Vortriebswirksamkeit der Bewegungszyklen in den Ausdauersportarten und die durchschnittliche Bewegungsleistung vielfacher Bewegungshandlungen in Sportarten mit azyklischen Bewegungsabläufen (z.B. Sprunghandlungen im Volleyballspiel). In Sportarten mit zyklischen Bewegungen entscheidet die absolute Kraftausdauer bei vergleichbarer Bewegungsfrequenz über die im Wettkampf erreichbare Geschwindigkeit. Sie ist vor allem in den Kurzzeit- und den kürzeren Mittelzeitausdauerdisziplinen leistungsbestimmend; bei längerer Belastungsdauer wird hingegen die Ausdauerkomponente der Kraftausdauer dominant leistungswirksam (Kraftausdauer, relative). Die absolute Kraftausdauer wird maßgeblich vom optimal ausgeprägten Niveau der Maximal- und Schnellkraftfähigkeit, von der Bewegungsgüte und den koordinativen Fähigkeiten sowie von disziplinspezifischen psychischen Leistungseigenschaften mitbestimmt. Die Basis für die absolute Kraftausdauer ist eine gut ausgebildete Maximalkraft, die in der Regel durch Maximalkrafttraining mit explosiven Krafteinsätzen aufgebaut werden muß. Das eigentliche Kraftausdauertraining erfolgt mit Spezialübungen im Intensitätsbereich zwischen 60 und 75 % sowie mit wettkampfspezifischen Bewegungsformen (spezielles Kraftausdauertraining) und relativ kurzen Belastungsphasen nach der Wiederholungsmethode. [15]
= Kraftausdauerfähigkeit, absolute