Unterschiedliche Ebenen der Beteiligung des Bewusstseins bei der Ausführung von Tätigkeiten bzw. Handlungen.
1. Die im Sport – in Anlehnung an die Arbeitspsychologie (HACKER) – vielfach genutzte Unterteilung in intellektuelle, perzeptiv-begriffliche und sensomotorische Regulationsebenen.
Die intellektuelle Regulationsebene umfasst alle planenden, handlungsbegleitenden und auswertenden Denkprozesse (~Denken) sowie die gedächtnismäßige (~Gedächtnis), bewusst abrufbare Repräsentation von Erfahrungen, Wissen und Handlungsstrategien für die Ausführung der speziellen sportlichen Handlung.
Die perzeptiv-begriffliche Regulationsebene trägt stärker anschaulichen, an die Wahrnehmung gebundenen Charakter. Hierbei spielt die Nutzung aller Sinnesorgane – im Sport ganz besonders des taktil-kinästhetischen Analysators – eine große Rolle. Die Regulation auf dieser Ebene ist bewusstseinsfähig, jedoch nicht in jedem Falle bewusstseinspflichtig. Der Sportler wird nur dann bewusst eingreifen, wenn stärkere Regulation notwendig ist, er hat aber seine Bewegung jederzeit unter Kontrolle.
Die perzeptiv-begriffliche Regulationsebene ist entscheidend für die Bewegungsregulation und für motorische Lernprozesse (~Lernen). Sie hat die größte Nähe zur sensornotorischen Regulationsebene und wird damit zu einer Schaltstelle zwischen bewussten und unbewussten Vorgängen in der Bewegungsregulation. Auf dieser Regulationsebene spielt die Arbeit mit Vorstellungen, sprachlichen Bildern (den sogenannten Metaphern) und Imitationsübungen eine große Rolle.
Auf der sensornotorischen Regulationsebene (~Sensomotorik) laufen die Prozesse weitgehend unbewusst, d.h. automatisiert ab und erlangen dadurch Flüssigkeit, Präzision und Feinabstimmung. Sie sind durch das wechselseitige Zusammenspiel sensorischer und motorischer Anteile gekennzeichnet. Auch wenn die Regulation auf dieser Ebene im wesentlichen unbewusst erfolgt, „erlebt“ der erfahrene Sportler eine gewisse Rückmeldung über die Qualität des Bewegungsablaufes (~Bewegungsgefühl) und kann gegebenenfalls korrigierend eingreifen.
2. Unterscheidung in bewusstseinspflichtige, bewusstseinsfähige (nur bedingt bewusstseinspflichtige) und nicht bewusstseinsfähige Regulationsvorgänge. [40]