Vereinsrecht

Das Grundgesetz (GG) garantiert in Artikel 9 Abs. 1 für alle Deutschen die Vereinigungsfreiheit als Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Ein Verein im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jeder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer organisatorischen Einheit. Wichtig dabei ist, dass sich die Mitglieder zum Zwecke ihres […]

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