Gesellschaft

1. Auf freiwilliger Grundlage beruhender, durch Statut bzw. Satzung geregelter Zusammenschluß von Personen zur Erreichung bzw. Förderung bestimmter kultureller, politischer, wirtschaftlicher usw. Ziele und Zwecke.
2. Ganzheitliches Beziehungsgefüge zwischen den Individuen der Bevölkerung eines Landes (Nationalstaates) mit einem durch Verfassung geregelten Staats- und Rechtssystem, mit einem entsprechenden, in sich strukturierten Wirtschaftssystem und einer einheitlichen Sprache und Kultur innerhalb der Grenzen eines Landes (Nationalstaates).

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