Kronzeuge

Ein Kronzeuge ist eine im Strafverfahren in öffentlicher Verhandlung auftretende selbst straffällig gewordene Person, die zur Verbesserung der eigenen Position durch ihre Aussage zur Überführung Dritter beiträgt. Nach Artikel 4 § 1 des Kronzeugengesetzes kann der Generalbundesanwalt mit Zustimmung eines Strafsenats des Bundesgerichtshofs unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung absehen, wenn die Bedeutung dessen, was […]

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