1. Technisch-kompositorische Sportarten: Verbindung von mehreren Elementen entsprechend den kombinatorischen Anforderungen der Wertungsbestimmungen in den betreffenden Sportarten.
2. Spielsportarten: Räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmtes Handeln zweier oder mehrerer Spieler der das Spielobjekt besitzenden Mannschaft beim Angriffsaufbau und -abschluß.
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Kombinationsfähigkeit (Spielsportarten)
1. Fähigkeit des Einzelspielers zum folgerichtigen Einsatz individuell-taktischer Handlungen in gruppen-und mannschaftstaktische Handlungen, die die Angriffskombination unter Beachtung der vorhandenen Spielsituation erfordert.
2. Fähigkeitskomplex einer Spielergruppe oder der gesamten Mannschaft, eingeübte Situationslösungen, bei denen mehrere Spieler mit abgestimmten Handlungsalternativen operieren, erfolgreich zu gestalten.
Kombinationsfähigkeit motorische
Koordinative Fähigkeit; relativ verfestigte und generalisierte Leistungsvoraussetzung zur Verbindung mehrerer selbständiger Bewegungshandlungen zu einem einheitlichen Handlungsgefüge.
Kombinationstechnik
Rhythmische Sportgymnastik: Komplexe Technikstruktur, die als Besonderheit der Sportart eine Einheit von Bewegungen des gesamten Körpers (Körpertechnik) und Teilkörperbewegungen zur Steuerung des Handgerätes (Gerättechnik) darstellt.